Wahlprüfsteine der LKB:BY zur Landtagswahl 2023

Zur Landtagswahl 2023 haben wir den demokratischen Fraktionen im aktuellen Bayerischen Landtag Fragen zum Thema Kulturelle Bildung für die nächste Legislaturperiode gestellt. Lesen Sie hier die Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine.
Hinweis: Die Antworten der Parteien wurden unverändert übernommen.

Frage 1: Einrichtungen der Kulturellen Bildung mussten aufgrund der Kostensteigerungen und der Abwanderung von Fachpersonal den Betrieb herunterfahren. Was werden Sie unternehmen, um die Organisationsstrukturen in der Kulturellen Bildung systematisch und nachhaltig zu unterstützen?

Die Entwicklungen, die zum Rückgang der Angebote im Bereich der kulturellen Bildung führen, lassen sich auch in anderen Bereichen der bayerischen Kulturszene beobachten. Die Coronapandemie, gefolgt von der Energiekrise, offenbarten den Stärkungsbedarf deutlich. Um Angebote der kulturellen Bildung nachhaltig und langfristig zu sichern, stärken wir die Strukturen, also die Institutionen, Vereine und Initiativen, wie zum Beispiel die Landesjugendkunstschulen. Auch setzen wir den Landesmusikplan endlich um, der vor über 40 Jahren beschlossen wurde. So bieten wir den Menschen, die Projekte und Programme der kulturellen Bildung mit viel Engagement und Herzblut vorantreiben, echte Perspektiven. Und stellen gleichzeitig sicher, dass Projekte verstetigt werden können.

Kulturelle Bildung ist aus Sicht der CSU ein wichtiges Zukunftsthema. Zusätzliche Stellen sowie weitere Haushaltsmittel zur Verstärkung einschlägiger Einrichtungen streben wir im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten an. Der Freistaat fördert Projekte mit schulischem Bezug, nicht einzelne Künstlerinnen und Künstler. Wünschenswert wäre eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft zur Kulturellen Bildung.

Die Kulturelle Bildung ist nicht nur in den bayerischen Lehrplänen verankert, sie wird auch außerschulisch durch Förderprogramme, Wettbewerbe und Beratung unterstützt. Da Corona-Krise und Inflation den Einrichtungen in Bayern nachhaltig Schaden zugefügt haben, sind diese Förderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Staatsregierung künftig einmal in jeder Legislaturperiode einen ressortübergreifenden Kulturbericht vorlegt, aus dem sich auf Grundlage einer möglichst breiten Darstellung der Mittelverteilung zur Förderung kultureller Projekte und Maßnahmen auch Bedarfe, Zielsetzungen und strategische Priorisierungen für künftige Förderungen ableiten lassen. Außerdem wollen wir einen Bayerischen Kulturrat zur Beratung der Staatsregierung in Fragen der strategischen Weiterentwicklung öffentlicher Kulturförderung, kulturpolitischer Priorisierungen und Zielsetzungen einrichten. Ausgehend von den Vorschlägen des Kulturrats und gemeinsam mit diesem soll die Staatsregierung eine gesamtbayerische Kulturstrategie entwickeln, die auch veröffentlicht wird.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kultureinrichtungen als Orte der kulturellen Teilhabe stärker mit den bestehenden Fachstrukturen der Kulturellen Bildung kooperieren und so Synergieeffekte entstehen. Kulturelle Teilhabe und Kulturelle Bildung werden wir als Kernaufgaben in der Kulturpolitik verankern. Die Einrichtungen der Kulturellen Bildung brauchen eine bessere Förderung: wir als BayernSPD setzen uns daher für mehr staatliche Mittel für Einrichtungen der kulturellen Bildung ein. Wir werden mehr finanzielle Mittel für Kindertheater, den Ausbau und staatliche Förderung von Jugendkunstschulen, eine stärkere Förderung der Sing- und Musikschulen und eine Förderung von Angeboten der kulturellen Bildung in Kindertagesstätten und Schulen über kurzfristige Projekte hinaus bereitstellen.

Frage 2: Wie stellen Sie sicher, dass soloselbständige Künstler*innen und Kulturpädagog*innen mit hybriden Einkommen in der Kulturellen Bildung angemessen und verlässlich entlohnt werden? Welche weiteren Maßnahmen werden Sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kulturellen Bildung ergreifen?

Die angemessene Bezahlung von Solo-Selbständigen Künstlerinnen und Künstlern und somit auch von Kulturpädagog*innen für die Arbeit, für die sie bestens ausgebildet sind, ist für uns GRÜNE nicht verhandelbar. Die Honorarempfehlungen der einschlägigen Berufsverbände und Gewerkschaften wurden in den vergangenen Jahren in transparenten Prozessen erarbeitet. Überall dort, wo öffentliche Gelder fließen, müssen diese Empfehlungen eingehalten werden. Auch in den Förderrichtlinien der staatlichen Kulturförderung wollen wir GRÜNE die Honorarempfehlungen als Förderkriterium fest verankern. Die öffentliche Hand muss mit gutem Beispiel vorangehen und darf nicht weiterhin prekäre Lebensbedingungen fördern. In der freien Kulturarbeit und explizit im Bereich der kulturellen Bildung treiben wir eine Verstetigung von Projektstellen voran, um Künstler*innen und Kreativen eine langfristige Perspektive in ihren Berufen zu geben.

Um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, ist eine ausreichende finanzielle Grundlage für Künstlerinnen und Künstler von wesentlicher Bedeutung. Wir helfen Kreativen durch den Abbau von bürokratischen Hürden. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler sollen auch in Zukunft von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen bleiben. Anzumerken ist, dass staatliche Förderungen i.d.R. nur einen Teil des Gesamtbudgets ausmachen und Vorgaben bzw. Einschränkungen für finanzielle Unterstützungen negative Auswirkungen auf die gesamte Kulturbranche (u.a. unverhältnismäßiger Eingriff in die Selbstverwaltung) haben könnten. Von besonderer Bedeutung ist die Wahrung der Unabhängigkeit des Kulturbereichs vom Staat. Die vergangenen Jahre haben uns aber gezeigt, dass wir die Kunstszene in Krisenzeiten nicht im Stich lassen dürfen. Deshalb haben wir verschiedene Unterstützungsprogramme wie das „Neustart-Paket Freie Kunst“ aufgelegt und werden diese im nächsten Jahr als „Förderpaket Freie Kunst“ fortsetzen.

Die „Matrix zu Basishonoraren“ für Soloselbstständige der Kulturministerkonferenz muss in den Ländern in Kooperation mit Berufs- und Fachverbänden umgesetzt werden. Darüber hinaus setzen wir auf eine freie Verhandlung zwischen Veranstaltern sowie Künstlerinnen und Künstlern.

Kunst- und Kulturschaffende nehmen in unserem Kulturstaat eine herausragende Rolle für die Demokratie, das Selbstverständnis von Individuen und die Gesellschaft ein. Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist für uns deshalb ein ganz wesentlicher Punkt. Deshalb setzen wir uns für verpflichtende Mindesthonorare für Künstler sowie deren Werke ein. Die finanzielle Förderung von Kultureinrichtungen und Projektträgern, z.B. auch im Rahmen des Kulturfonds, sollte verbindlich an Mindesthonorare für Künstler geknüpft werden (Selbstverpflichtung des Landes und der Kommunen). Voraussetzung für die Bereitstellung öffentlicher Mittel soll die Bezahlung von Mindesthonoraren werden. Kulturschaffende benötigen zudem eine bessere soziale Absicherung. Das System der Künstlersozialkasse muss deshalb weiterentwickelt und perspektivisch eine sozialversicherungspflichtige Absicherung etabliert werden. Für viele Künstlerinnen und Künstler ist vor allem die Regelung bezüglich des Mindesteinkommens problematisch. Dieses darf derzeit beispielsweise 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat nicht unterschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Zwar sind Berufsanfänger hiervon für die Dauer von drei Jahren ausgenommen. Allerdings reicht diese Zeitspanne oftmals nicht aus, um Fuß zu fassen und von der eigenen Kunst leben zu können – mit der Folge, dass vor allem Anfängerinnen und Anfänger diese Zuschüsse zur Sozialversicherung oftmals nicht in Anspruch nehmen können. Ein weiterer Punkt, an dem eine Reform ansetzen sollte ist, dass der Zugang zur Künstlersozialkasse auch verwehrt bleibt, wenn man etwa den überwiegenden Teil seines Einkommens aus anderweitigen Tätigkeiten erzielt. Hiervon sind wiederum Anfänger besonders betroffen. Zudem hat uns die Corona-Pandemie eindrücklich vor Augen geführt, wie problematisch dieses Kriterium in wirtschaftlich schlechten Jahren ist. Außerdem stärken wir Weiterbildungsangebote für Künstler sowie Kulturschaffende, insbesondere im Bereich des Kompetenzerwerbs, welche die Selbstständigkeit von Künstlern unterstützen (z.B. wirtschaftliche Kompetenzen, Empowerment und Persönlichkeitskompetenzen, Präsentations- und Marketingkompetenzen oder Zeitmanagement).

Wir werden die Infrastruktur im Bereich der Kulturellen Bildung stärken, um mehr unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit verlässliche Perspektiven für die Erwerbstätigen zu schaffen. Auch bei der finanziellen Ausstattung von Programmen und Projekten der kulturellen Bildung muss eine angemessene Vergütung des Fachpersonals mitgeplant werden.
Im Bereich der Kulturellen Bildung müssen attraktivere Beschäftigungsformen geschaffen werden. Die Initiierung von Projekten und Programmen der kulturellen Bildung ist oft verbunden mit befristeter Beschäftigung oder der Einbindung von Honorarkräften. Das führt zum Verlust von qualifiziertem, motiviertem Fachpersonal. Fehlende Perspektiven führen zur Abwanderung.

Frage 3: Wie werden Sie die Zusammenarbeit zwischen außerschulischer und schulischer Bildung im Bereich Kulturelle Bildung und insbesondere im Ganztag fördern? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Kooperationen auf Augenhöhe zu fördern und wiederzubeleben?

Sing- und Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie alle weiteren außerschulischen Verbände und Organisationen vernetzen wir besser mit den kommunalen und staatlichen Bildungseinrichtungen und treiben Kooperationen voran. So stärken wir bestehende Angebote und schaffen Synergien. Für uns ist die kulturelle Bildung essentieller Bestandteil eines soliden Ganztagsangebots denn zu einer guten Ganztagsschule gehört es, Bewegung, ebenso wie handwerkliche Tätigkeiten, Kunst, Musik und Theater fest im Schulalltag zu verankern. Ein Kompetenzzentrum kulturelle Bildung und Vermittlung kann gerade mit Blick auf den Ganztag ab 2026 die Transformation der Bildungsstätten begleiten, Informationen bündeln, Wissen weitergeben und beim Entwickeln von neuen Formaten unterstützen.

Kulturelle Bildung spielt an Bayerischen Schulen eine wichtige Rolle und ist in den Lehrplänen aller Schularten fest verankert. Im aktuellen LehrplanPlus steht sie auch als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel. Schulen können sich jederzeit dazu entscheiden, im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Ganztagsbudgets sowie ihres je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen vor Ort erstellten schulspezifisch pädagogischen Konzepts eine inhaltliche Schwerpunktsetzung im Bereich der kulturellen Bildung bei der Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote ihres schulischen Ganztagsangebots zu wählen. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten, z. B. im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, punktuell oder kontinuierlich Angebote der kulturellen Bildung in den Schulalltag einzubinden. Die festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichen es den Schulen weiterhin, mit geeigneten Partnern aus dem Bereich der Kulturellen Bildung zu kooperieren. Hier gilt es, vor Ort aufeinander zuzugehen. Anregungen zur konkreten Ausgestaltung des schulspezifisch zu erstellenden pädagogischen Konzepts können die Schulen beispielhaft durch Akteure direkt oder im Rahmen von Fachtagen erhalten, wie sie beispielsweise durch das Ganztagsreferat am ISB organisiert werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass gerade in Zeiten des Lehrermangels Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen sowie Vereinen unterstützt werden. Die Integration von Vereinen in den Ganztag ist eine große Chance. Durch multiprofessionelle Teams oder Integration von Vereinen in die Arbeit der Kitas wollen wir Kinder bereits im frühen Alter auch an kulturelle Bildung heranführen.

Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen bereits frühzeitig an die Themen Kunst und Kultur heranführen und ihre individuellen künstlerisch-kreativen Neigungen und Begabungen noch stärker fördern. Vor allem Schulen bzw. Ganztagsschulen, können den notwendigen Rahmen bieten, einen frühzeitigen und niederschwelligen Zugang zu kulturellen Themen und Angeboten sicherzustellen. Das gilt auch für Jugendkunstschulen, Musikschulen, Erwachsenenbildungsträger und non-formale Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und -träger. Deshalb setzen wir uns für eine stärkere kulturelle Bildung an Bildungseinrichtungen und Schulen, insbesondere im Ganztag ein. Durch eine entsprechende Förderung des Einsatzes von externen Fachkräften und vor allem auch von Künstlern wollen wir die Schulen noch mehr in die Lebenswelt öffnen und eine qualitativ hochwertige, kreative Lern- und Bildungskultur an den Ganztagsschulen etablieren, die eine sinnvolle Ergänzung zum Vormittagsunterricht bieten kann.

Ganztagsschulen sind für uns ein Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit. Deswegen werden wir einen Rechtsanspruch auf einen gebundenen Ganztagsschulplatz einführen. Unser Ziel ist es, dass alle Kinder im Format der Ganztagsschule unterrichtet werden können. 2021 wurde das „Gesetz zur ganztägigen Förderung im Grundschulalter“ von Bundestag und Bundesrat beschlossen, ab 2026 wird sukzessive der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder der 1. bis 4. Klasse umgesetzt. Kooperationen mit der außerschulischen Jugendkulturarbeit, mit Künstlerinnen und Künstlern, als gleichberechtige Partner bei der Ausgestaltung des Ganztags halten wir dabei für ausgesprochen wichtig. Auch müssen kulturelle Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Ganztagsschule gestärkt werden. Schulen und Träger außerschulischer Kinder- und Jugendbildung sowie Kultureinrichtungen sollten gemeinsame Ziel- und Kooperationsvereinbarungen schließen.

Frage 4: Was werden Sie unternehmen, damit Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Angebote der Kulturellen Bildung zukünftig wieder stärker nutzen und sich dort zivilgesellschaftlich engagieren?

Durch kulturelle Bildung können Menschen kreative Talente entdecken und damit Perspektiven und Werkzeuge für einen resilienten Umgang mit Herausforderungen und Chancen unserer Zeit entwickeln. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheiten ist dies unerlässlich. Deshalb stärken wir Kulturinstitutionen, aber auch in Einrichtungen der Zivilgesellschaft, Vereine und Initiativen, die sich im Bereich der kulturellen Bildung engagieren. Nur wenn sie verlässliche Strukturen aufbauen können, kann die breite Gesellschaft mit den vielen und wertvollen Angeboten erreicht werden. In staatlichen Institutionen werden wir deshalb die Stellen der kulturellen Bildung und Vermittlung aufwerten und wo möglich organisatorischen auf der Leitungsebene der Institutionen verankern. Für die bessere Vernetzung schaffen wir ein Kompetenzzentrum kulturelle
Bildung und Vermittlung, dass als Ansprechpartner für alle Akteure fungiert.

s. Antwort zu Frage 3. Die Fragen 3 und 4 wurden gemeinsam beantwortet.

Die gesellschaftliche Teilhabe an der Vielzahl an Angeboten der Kulturellen Bildung in Bayern muss durch zeitgemäße (digitale) Marketingmaßnahmen an Zielgruppen herangetragen und vermittelt werden. Zudem ist eine bessere Vernetzung von schulischen Einrichtungen und Kitas sowie Anbietern/Vereinen anzustreben.

Wir fördern ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich. Außerdem möchten wir Angebote wie das Freiwillige Soziale Jahr im Kulturbereich noch bekannter und attraktiver gestalten. Um die Bürgerinnen und Bürger für die Präsenz und Bedeutung der Kunst in unserer Heimat zu sensibilisieren und Zugänge zu Kunstwerken zu erleichtern setzen wir uns für die Förderung der Sichtbarkeit von Kunst im öffentlichen Raum ein. So erarbeiten wir derzeit ein digitales Museum „Kunst im öffentlichen Raum“, für das aktuell durch das Bau- und Wissenschaftsministerium in Kooperation mit dem Berufsverband Bildender Künstler ein Umsetzungskonzept erarbeitet wird.

Eine stärkere Nutzung der kulturellen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird gefördert durch ein vielfältiges Angebot und einen frühen Zugang zur Beschäftigung mit Kultur. Das beginnt mit einer individuellen Förderung in den Kindertagesstätten. Um Kindern von Anfang an kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, wollen wir, dass kulturelle Bildung bereits in den Kindertagesstätten gestärkt wird. Die Kooperationspraxis von kulturellen Partnern und Kindertagesstätten muss stärker als bisher gefördert werden. (Schule siehe Frage 3) Mit entsprechenden Qualifizierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten für im Bereich der kulturellen Bildung Engagierten kann es auch gelingen, neue Attraktivität zu gewinnen.

Frage 5: Querschnittsthema Kulturelle Bildung: Inwiefern wird in Ihrer Partei die Interdisziplinarität und ressortübergreifende Zusammenarbeit als spezifisches Charakteristikum der Kulturellen Bildung wahrgenommen und Synergien auf Strukturebene gefördert?

Kreatives Schaffen in all seiner Vielfalt ist relevant für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und die Innovationskraft unserer Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Politik, Angebote aller Sparten gleichwertig und nachhaltig zu unterstützen, damit sich dieses Potenzial entfalten kann. Eine umfassende Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich der kulturellen Bildung ist zwingend notwendig. Kulturelle Bildung als Drittmittel finanzierte Dauer-Appendix ohne konkrete Ansprechpersonen auf höchster Ebene, ohne Koordination der Bemühungen der Verwaltungen auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene, ohne Vernetzung der Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien und ohne strukturelle Stärkung wird unserem Anspruch hierbei nicht gerecht. Deshalb gründen wir ein Kompetenzzentrum für kulturelle Bildung und Vermittlung, das als zentrale Stelle Mittel an Projekte der kulturellen Bildung vergibt, Weiter- und Ausbildungen anbietet und die unterschiedlichen Akteure vernetzt.

Neben dem in den Stundentafeln der einzelnen Schularten fest verankerten Fachunterricht in künstlerisch-kulturellen Fächern gibt es an den Schulen ein vielfältiges kulturelles Angebot, etwa im Rahmen des Wahl- und Projektunterrichts (z.B. Kunst, Musik, Theater, Film, Architektur, Denkmalpflege) oder des Kulturtags. Es existiert bereits jetzt ein umfangreiches Netzwerk, bestehend aus Schulen mit Schwerpunkten in der Kulturellen Bildung, zahlreichen Kunst- und Kulturinstitutionen in Bayern sowie Kunst- und Musikhochschulen und Universitäten. Vereinbarungen zur Zusammenarbeit bestehen zwischen dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und z.B. dem Bayerischen Musikrat, dem Berufsverband Bildender Künstler, Deutsche Stiftung Denkmalschutz und TUSCH – Theater und Schule. Diese Strukturen wollen wir auch künftig intensiv nutzen und weiter stärken.

Gerade die Interdisziplinarität und ressortübergreifende Zusammenarbeit sind eine große Chance der Kulturellen Bildung. Auch hierfür ist die Vernetzung der einzelnen Akteure/Anbieter und künstlerischen Sparten zu unterstützen.

Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass die interdisziplinäre Zusammenarbeit ein charakteristisches Merkmal von Kunst und Kultur ist. Entsprechende Ansätze im Bereich der künstlerischen und kulturellen Bildung wurden bereits in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt. Zu nennen ist hier beispielsweise der Ansatz des Bauhauses, dass das deutsche Verständnis von Architektur und Design bis heute prägt.
Diese Ansätze müssen wieder verstärkt Eingang in die Bildung erhalten. Nur so können wir nach unserer Überzeugung den hohen Anforderungen, die Bayern an sich selbst stellt, gerecht werden.

Zusammenarbeit Land und Kommunen

Diese Frage wurde nur von den FREIEN WÄHLERN beantwortet. Sie lag keiner der Parteien vor.

Inwiefern fördern Sie die Kooperation von Land und Kommunen im Bereich der Kulturellen Bildung?

Bereits jetzt gibt es in Bayern das Netzwerk „Kommunen für kulturelle Bildung“, dessen Ziel es ist, Teilhabe an Kultur durch ideelle, strukturelle und finanzielle Förderung kultureller Bildungsarbeit für Menschen jeden Alters zu stärken. Dieser Ansatz ist auszubauen. Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass unsere Kommunen nicht nur die Keimzelle der Demokratie von unten nach oben, sondern auch der Garant für unser kulturell vielfältiges Leben in Bayern sind. Sie sind der verlässliche Partner des Freistaates und der Bürger. Daher machen wir uns dafür stark, dass sie den rechtlichen und finanziellen Handlungsspielraum erhalten, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, und wollen die gebietsübergreifende kommunale Zusammenarbeit stärker fördern.

Interdisziplinarität zeichnet Kulturelle Bildung aus. So ist Kulturelle Bildung auch eine politische Gestaltungsaufgabe für den Bund, die Bundesländer und die Kommunen und auf allen politischen Ebenen eine ressortübergreifende Entwicklungsaufgabe für die Kultur-, Jugend-, und Bildungspolitik. Kulturelle Bildung muss ressortübergreifend gedacht, konzipiert und gefördert und in allen Förderprogrammen der Öffentlichen Hand für Kultureinrichtungen und Schulen verankert werden. Unser Ziel ist es, die bisher stark segmentierten Bildungsbereiche zu verzahnen und Kindertagesstätten, Schul-, Berufs- und Hochschulbildung sowie allgemeine und berufliche Weiterbildung zu einem aufeinander aufbauenden und vor allem durchlässigen Gesamtsystem zu integrieren. Im schulischen wie außerschulischen Kontext muss Kulturelle Bildung noch stärker als bisher verankert werden.

Frage 6: Wie gewährleisten Sie, dass Kulturelle Bildung von Anfang an und lebensbegleitend stattfinden kann? Wie gewährleisten Sie Digitalität in der Kulturellen Bildung in Form von inhaltlich-fachlicher Entwicklung und technischer Infrastruktur?

Kinder und Jugendliche, die ihre individuelle Kreativität entdecken können, stehen mit beiden Beinen im Leben. Auch Erwachsene profitieren von Angeboten der kulturellen Bildung. Als Baustein für lebenslanges Lernen fördern sie die Bereitschaft, sich veränderten Bedingungen in allen Lebensbereichen zu stellen und aktiv das persönliche und gesellschaftliche Umfeld mitzugestalten. Für eine starke Demokratie ist das unerlässlich. Damit die Akteure der kulturellen Bildung Menschen aus verschiedenen Lebenswelten und jeden Alters erreichen und gesellschaftliche Vielstimmigkeit in Programm und Publikum besser abbilden können, müssen Ressourcen für Kommunikation und Communitybuilding vorhanden sein. Wir stärken die Institutionen der kulturellen Bildung strukturell und statten die Programme angemessen aus. So stellen wir sicher, dass notwendige Ressourcen in Kommunikations- und Communitybuilding-Maßnahmen fließen können und geben den Akteuren die Ausgestaltung dieser Maßnahmen in die Hand.

Wir haben 71.000 digitale Klassenzimmer, 560.000 Laptops und Tabletts, schnelles Internet und bauen eine Bayern-Cloud auf. Für unsere Kinder wollen wir noch besser werden. Wir brauchen in der Schule noch mehr Qualität, noch stärkere Empathie und weitere Digitalisierung. Bis 2028 wollen wir alle Schülerinnen und Schüler mit Tablets ausstatten und insgesamt 8.000 neue Stellen für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Verwaltungskräfte, Sozialpädagogen und Schulpsychologen, schaffen. Zusätzlich fördert der Freistaat das digitale Kulturportal Bavarikon.

Kulturelle Bildung ist ein Prozess des lebenslangen Lernens. Sie stiftet Identifikation und Diskurs und hält die Gesellschaft über Generationen hinweg zusammen. Wir wollen daher bereits Kinder im frühen Alter an Kulturelle Bildung in den Kitas heranführen. Gerade im Ausbau der (barrierefreien) Digitalität liegt eine große Chance der Teilhabe, die wir unterstützen.

Als FREIE WÄHLER sind wir davon überzeugt, dass Reisbrettlösungen die schlechtesten Lösungen für ganz Bayern sind. Wir setzen uns daher dafür ein, dass unsere Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum erhalten, um vor Ort zu angemessenen Lösungen und Angeboten an kultureller Bildung zu gelangen. Wir fordern daher die stärkere Unterstützung der bayerischen Mittelzentren um ein flächendeckend verfügbares kulturelles Angebot in ganz Bayern sicherzustellen. Als FREIE WÄHLER vertrauen wir darauf, dass sich Angebot und Nachfrage wechselseitig regulieren. Gerade in der Corona-Zeit haben viele Kunstschaffende digitale Angebote geschaffen, die auch nach Corona weitergenutzt wurden. Die hier gesammelten Erfahrungen können genutzt werden, um ein Publikumsgerechtes Angebot zu schaffen.

Siehe Frage 3 und 4.
Durch die Corona-Krise wurde die Wichtigkeit des Ausbaus der digitalen Kommunikation auch im Bereich der Kulturellen Bildung gezeigt. Wir werden den Ausbau digitaler Angebote und Infrastrukturen sowie die Schaffung analog-digitaler Räume des Austauschs stärker fördern. Träger der Kulturellen Bildung müssen darin unterstützt werden, systematisch Strukturen, Angebotsformen und die Fachkräftequalifizierung für eine zukunftsfähige analog-digitale Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln.


Frage 7: Wie positioniert sich Ihre Partei zu den Empfehlungen der KMK zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung in der Fortschreibung vom 8. Dezember 2022 und dem darin enthaltenen Konzept von Kultureller Bildung? Welche der KMK-Empfehlungen halten Sie für besonders wichtig?

Wir begrüßen es, dass die KMK ihr Konzept im Sinne eines weiten Kulturverständnisses, das von den „klassischen“ künstlerischen Sparten (Literatur, Musik, Theater, Bildende Kunst etc.) bis hin zu (sozio-) kulturellen Praktiken reicht, weiterentwickelt hat. Für uns sind alle Empfehlungen der KMK ein Meilenstein. Als besonders wichtig erachten wir die Bedeutung der Kulturellen Bildung als Querschnittsaufgabe, die Notwendigkeit von kooperativer Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik sowie deren Verstetigung und Verankerung im Ganztagsangebot von Bildungseinrichtungen. Ebenfalls finden wir die Empfehlung überaus wertvoll, zielgerichtet die Potenziale Kultureller Bildung in Themenfeldern wie z. B. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Demokratiebildung ebenso wie die digitalen Lernformate kultureller Bildung in den Schulen zu nutzen.

Wir begrüßen den Ansatz einer „kooperativen Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik, welche die unterschiedlichen Orte, an denen Kinder und Jugendliche für das Leben lernen, mit ihren spezifischen Arbeitsweisen anerkennt, miteinander vernetzt und aufeinander bezieht.“ Das in den KMK-Empfehlungen gewählte weite Kulturverständnis ist der richtige Ausgangspunkt, um mit unterschiedlichen Formaten und Inhalten Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Voraussetzungen und Interessen an diversen schulischen und außerschulischen Lernorten erreichen zu können. Kulturelle Bildung kann einen sehr wertvollen Beitrag zu einer ganzheitlichen Bildung leisten, die hilft, sich in einer komplexen und widersprüchlichen Welt zurecht zu finden. Entscheidend für deren Gelingen ist die gute Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren.

Als Liberale unterstützen wir die Empfehlungen der KMK zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Besonders wichtig ist es uns, kulturelle Bildungsangebote bereits in der frühen Bildung zu etablieren und über die gesamte Schullaufbahn anzubieten.

Die Kultusministerkonferenz hat als gesellschaftliche Diskussionsgrundlage eine Sachverhaltsanalyse und verschiedene Lösungsansätze präsentiert. Als FREIE WÄHLER sprechen wir uns dafür aus, dass ein Gesamtansatz entwickelt wird, statt bloß Symptome zu beheben. Wir wollen einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs, da es um die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft geht. Die deutsche Gesellschaft steht an einem Scheideweg: Demographische Entwicklung, Wanderungsbewegung, Globalisierung – diese Schlagworte bezeichnen die Chancen und Risiken der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Auf diese müssen wir uns einstellen, wenn wir weiterhin erfolgreich sein wollen. Das erfordert ein Umdenken und eine neue gesellschaftliche Diskussion um die zu verfolgenden Grundlagen.

Die BayernSPD unterstützt die Fortschreibung der KMK-Empfehlungen zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung.Die Empfehlungen benennen die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um kulturelle Bildung nachhaltig im schulischen und gesellschaftlichen Alltag zu verankern und dabei Angebote für alle Altersgruppen und sozialen Gruppen bereitstellen. Eine Voraussetzung für das Erreichen der Ziele ist die Empfehlung „Kulturelle Bildung rechtlich und finanziell absichern“: Um eine Verankerung Kultureller Bildung im Umfeld der Kindertageseinrichtungen und Schulen möglichst vielfältig zu erreichen, wird empfohlen, entsprechende rechtliche Rahmensetzungen zu gewährleisten. Zur Förderung einer landesweiten Etablierung von kultureller Bildung werden wir die Empfehlung „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ umsetzen: Schulen sollten ermutigt werden, Arbeitsweisen der Kulturellen Bildung im schulischen Alltag zu ermöglichen und zu verankern und dadurch projekt- und prozessorientiertes oder ergebnisoffenes Arbeiten systematisch zu integrieren.

Frage 8: Welche KMK-Empfehlungen zur Kulturellen Kinder- und Jugendbildung sind für die nächste Legislatur vorrangig umzusetzen? Welche weiteren und über die KMK-Empfehlungen hinausgehenden Maßnahmen zur Kulturellen Bildung planen Sie?

Unser Ziel ist es, die Institutionen, Verbände und Vereine der kulturellen Bildung strukturell zu stärken – sowohl in der Stadt wie auch auf dem Land. Die Verankerung von Angeboten der kulturellen Bildung im Ganztag, die Förderung von Netzwerken und Aus- und Weiterbildungsangeboten sehen wir dabei als Notwendigkeit an. Angebote der kulturellen Bildung sind ganz selbstverständlich Teil unseres kulturpolitischen Verständnisses, deshalb werden wir diese auch an staatlichen Institutionen noch besser verankern und angemessen ausstatten. Um auch künftig eine valide argumentative Grundlage für die Finanzierung von Angeboten der kulturellen Bildung zu haben und um sichtbar zu machen, in welchen Bereichen der Gesellschaft diese Angebote langfristig hineinwirken, ist die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung essenziell. Deshalb fördern wir diese Begleitung bei ausgewählten Projekten.

Aus unserer Sicht ist eine fest verankerte und qualitätsvolle schulische kulturelle Bildung grundlegend. Daher wollen wir die Stellung der musischen Kernfächer Musik und Kunst in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler festigen. Dabei darf kulturelle Bildung nicht auf diese Fächer reduziert werden, sondern findet im Sinne des fächerübergreifenden Lernens in vielen Fächern der Stundentafel ihren Platz. Daneben sind die Begegnungen mit Kultur außerhalb der Schule für die Schülerinnen und Schüler oft prägende Erfahrungen. Diese gilt es zu stärken und für möglichst alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig erlebbar zu machen.

Die bessere Verankerung Kultureller Bildung in Kindertagesstätten und Schulen (insbesondere im Ganztag) in Bayern hat für uns höchste Priorität. Unser Motto ist: GanztagsBILDUNG statt Betreuung. Hierzu sind neben künstlerischen und kulturellen Angeboten gleichermaßen Vereine einzubinden.

s. Antwort zu Frage 7

Siehe auch Frage 7.
Kunst und Kultur sollen allen Menschen zugänglich sein. Für uns als BayernSPD ist Teilhabe ein entscheidender Grundsatz, gerade auch in der Kulturpolitik. Mit Blick auf die Kulturelle Bildung setzen wir uns für das lebenslange Lernen ein. Unser Ziel ist es, die bisher stark segmentierten Bildungsbereiche zu verzahnen und Kindertagesstätten, Schul-, Berufs- und Hochschulbildung sowie allgemeine und berufliche Weiterbildung zu einem aufeinander aufbauenden und vor allem durchlässigen Gesamtsystem zu integrieren. Im schulischen wie außerschulischen Kontext wollen wir, dass Kulturelle Bildung stärker als bisher verankert wird. Kulturelle Bildung muss in die zentralen schulischen Steuerungs- und Unterstützungsinstrumente der Schulentwicklung implementiert und Teil des fächerübergreifenden Schulprofils werden. Nicht zuletzt im Ganztagsschulbereich werden wir die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Im außerschulischen Bereich werden wir Musik- und Jugendkunstschulen, Amateurtheater, Einrichtungen der Amateurmusik wie Chöre, Orchester und Musikvereine, soziokulturelle Zentren und Bibliotheken wichtige Zentren Kultureller Bildung entscheidend stärken.